Abschlussprüfung O-Bereich: Freitag, 3. Juli 2026, ab 9:00 h
Aufbau Abschlusspräsentation: Mo, 29.Juni; Di 30. Juni und Mi. 1.Juli
Geschlossen: Do, 2. Juli
Meet the O-Bereich: Mo, 6. Juli
Anmeldung zur Prüfung beim Prüfungsamt, Klassenwünsche, Online-Portfolio: Bis spätestens 26. Juni
Zulassung zur Prüfung:
Kunstgeschichtsschein + „Grüner Hase“ = Zulassung
Kunstgeschichtsschein = Erfolgreiche Teilnahme am Einführungsseminar Kunstgeschichte im Wintersemester
„Grüner Hase“= Nachweis des künstlerisch-praktischen Atelierstudiums unter Vorlage des Teilnahmeheftes mit bestätigten Mindestteilnahmen (8x Kolloquium, 3x Einzelgespräch, 2x Workshop, 1 x Präsentation)
Nur wer den Kunstgeschichtsschein + ‘Grünen Hasen’ am Ende des zweiten O-Bereich-Semesters vorweisen kann, wird zur Prüfung zugelassen und kann an der regulären Abschlussprüfung teilnehmen.
- Wer den Kunstgeschichtsschein + „Grünen Hasen“ nicht hat, verbleibt im O-Bereich, erhält keine Zulassung fürs Haupthaus und kann vorerst nicht in einer Klasse weiterstudieren. Im Wintersemester kann der/die Studierende im O-Bereich mit dem neuen Jahrgang zusammen weiterstudieren und den erneut wieder angebotenen Kunstgeschichtsschein nachmachen.
- Wer den Kunstgeschichtsschein + „Grünen Hasen“ erbringt, wird nach dem weiterem Semester zur Nachprüfung zugelassen.
- Wer den Kunstgeschichtsschein + „Grünen Hasen“ erbringt und die Prüfung im Februar besteht, studiert regulär im Haupthaus weiter.
- Wer den Kunstgeschichtsschein + „Grünen Hasen“ im zweiten Anlauf nicht erbringt, kann nicht weiterstudieren und wird exmatrikuliert.
- Wer den Kunstgeschichtsschein + „Grünen Hasen“ erbringt, aber durch die Abschlussprüfung des O-Bereichs fällt, bekommt eine weitere Chance und kann im Sommer die Prüfung zum regulären Abschluss des O-Bereichs wiederholen.
Unklarheiten und strittige Fragen gehen an den Prüfungsausschuss.
O-Bereich in der Klasse
Wer den O-Bereich bereits in einer Klasse im Haupthaus absolviert, erhält den Nachweis des künstlerisch-praktischen Atelierstudiums durch eine kurze formlose Mail, die vom Klassenleitenden unterzeichnet wird und dem Prüfungsamt übersandt wird. Der Kunstgeschichtsschein ist grundsätzlich Voraussetzung zur Prüfungszulassung und ist mit einzureichen. Wer den Kunstgeschichtsschein nicht vorweisen kann, wird unter der Auflage zur Prüfung zugelassen, dass der Schein zum nächstmöglichen Termin nachgereicht wird.